Kundenfragen

Wann kann ich einen Sachverständigen meiner Wahl beauftragen?

Grundsätzlich bei einem unverschuldetem Unfall (Haftpflichtschaden).
Hier entstehen auch keine Kosten für Sie, da unser Honorar von der
gegnerischen Versicherung übernommen wird.
Bei Kasko- und Teilkaskoschäden nach Absprache mit Versicherung und deren Zustimmung

Wie können wir beim Gebrauchtwagenkauf Fehler vermeiden?

Lassen Sie das Fahrzeug vor Kauf durch uns untersuchen. Wir geben dann Auskunft zum Zustand des Fahrzeugs zu möglichen Vorschäden und zum Preis des Fahrzeuges.

Was passiert, wenn mein Fahrzeug bei der Hauptuntersuchung Mängel hat?

Wir unterscheiden geringe Mängel (welche die Verkehrssicherheit nicht wesentlich beeinträchtigen) und erhebliche Mängel. Bei geringen Mängel werden diese auf dem Prüfberichtdokumentiert und müssen durch Sie beseitigt werden lassen. Eine Nachkontrolle durch uns erfolgt nicht.
Tritt mindestens ein erheblicher Mängel auf, werden auch dieser und eventuell geringe Mängel dokumentiert, Sie müssen dann die Mängel (alle) abstellen oder abstellen lassen und das Fahrzeug innerhalb eines Monats nach der Prüfung zur Nachkontrolle vorführen. Diese kosten bei uns im Normalfall 19,- Euro. Sind sämtliche Mängel abgestellt, kann die Plakette zugeteilt werden.

Wenn Sie noch Fragen an uns haben oder uns etwas mitteilen möchten,
dann schreiben Sie uns ganz einfach:

Borgfeld-GmbH@t-online.de